Strafregisterbescheinigung

Das Strafregister ist ein zentrales Register aller strafrechtlichen Verurteilungen, die von der Direktion der Bundespolizei in Wien (Strafregisteramt) geführt werden. Die Strafregisterbescheinigung enthält Informationen über Verurteilungen einer bestimmten Person, die in das Strafregister eingetragen wurden, oder Informationen über das Fehlen jeglicher Erwähnung.

Die Strafregisterbescheinigung für österreichische Staatsbürger wird auf Antrag und gegen eine Gebühr ausgestellt. Die Bescheinigung kann in Österreich von der Bundespolizeidirektion oder dem Bürgermeister und in Polen von einer der österreichischen konsularischen Vertretungen, einschließlich des Konsulats der Republik Österreich in Gdańsk, beantragt werden.

Der Antragsteller muss mindestens einmal (entweder zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags oder zum Zeitpunkt des Eingangs des Zertifikats) persönlich erscheinen, um seine Identität zu bestätigen. Es ist möglich, sich durch einen Dritten vertreten zu lassen, um entweder einen Antrag einzureichen oder eine Bescheingung zu erhalten. Der Dritte muss über eine entsprechende Vollmacht verfügen.

Wenn auf Grund hohen Alters oder von Krankheit usw. der Antragssteller nicht persönlich im Konsulat erscheinen kann um den Antrag einzureichen, muss eine offiziell beglaubigte Vollmacht eingereicht werden. Im Falle der Vertretung des Antragsstellers durch einen Dritten erfolgt der der Erhalt der Bescheinigung aus dem Strafregister an den Antragssteller persönlich. Zum Zwecke der Identitätsfeststellung muss der Antragssteller, bei Antragsstellung oder bei Erhalt des Antrags im Sitz des Konsulats persönlich erscheinen.

Erforderliche Unterlagen:

  1. ein vollständig ausgefüllter Antrag (Erwachsene),
  2. ein vollständig ausgefüllter Antrag (Kinder),
  3. amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass),
  4. zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde,
  5. für eine „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ zusätzlich: vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung der/des DienstgeberIn, 
  6. Einverständniserklärung zum Antrag auf Strafregisterauszug.

Die Kosten für die Ausstellung Strafregisterbescheinigung betragen gemäß TP 5 (1) 2 des österreichischen Konsulargebührengesetzes € 42,00. Die Gebühr ist im Konsulat in polnischer Währung in bar zu entrichten (die Umrechnung erfolgt zum monatlichen Wechselkurs, der von der Botschaft der Republik Österreich in Warschau bekannt gegeben wird).